Dieser Standardvertrag wird zusammen mit der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung und der rechtzeitig erfolgten Einzahlung der vereinbarten Akontozahlung zum rechtsgültigen Mietvertrag. Vertragsparteien sind einerseits Elprotech GmbH als Vermieter und andererseits die in der Auftrags-bestätigung erwähnte Person als Mieter.
Elprotech GmbH als Vermieter überlässt dem Mieter für die vereinbarte Zeit ein Wohnmobil. Im Mietpreis enthalten sind die unten erwähnten Versicherungen sowie die dem Mietzeitraum angepasste maximale Kilometerleistung. Mehrkilometer werden verrechnet. Zusätzlich zum Mietpreis fällt eine Servicepauschale von CHF 150.- für Gas, WC-Chemie, Aussenreinigung und Fahrzeuginstruktion an. Der Mieter verpflichtet sich zu den vereinbarten Terminen zur Zahlung der in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Kosten inkl. Kaution. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete, Sie dient der Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes und muss mit der Restzahlung auf das Konto des Vermieters einbezahlt werden. Bei korrekter Rückgabe des Mietfahrzeugs wird die Kaution innerhalb von 10 Tagen an den Mieter zurückerstattet. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, Mehrkilometer usw.) dürfen gemäss der Schlussabrechnung in Abzug gebracht werden.
Innerhalb von 10 Tagen nach der Reservation ist eine Akontozahlung von 50% des Mietpreises gemäss der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach erfolgter Akontozahlung ist das Wohnmobil fest für den gewählten Zeitraum reserviert. Der restliche Mietbetrag sowie die Kaution von CHF 1000.- sind bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten.
Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand, gereinigt, vollgetankt und ohne erkennbare Mängel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inkl. Inneneinrichtung und Zubehör im gleichen Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Mehrkilmeter werden mit CHF 0.65/km verrechnet.
Das Fahrzeug wird am Samstag zwischen 07.30 und 10.30 abgegeben. Die Rückgabe erfolgt am Freitag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von CHF 50.- pro Stunde verrechnet. Für Wochenendmieten werden diese Termine im Einzelfall geregelt.
Im Falle eines Vertragsrücktritts fällt eine Bearbeitungspauschale von CHF 100.- an. Im Weiteren wird folgender Anteil an den Gesamt-Mietkosten fällig: - bis 61 Tage vor Mietantritt: 20% der Miete - 60 bis 31 Tage vor Mietantritt: 50% der Miete - unter 30 Tage vor Mietantritt: 100% der Miete Gegen den Eintritt von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie empfiehlt sich der Abschluss einer Annulationskostenversicherung.
Wird die vertragsgemässe Übergabe des Wohnmobils durch den Vermieter an den Mieter durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie z.B. Nichtrückgabe, Unfall oder Panne des Vormieters, bemühen wir uns um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, wir sind jedoch nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden.
Sie erhalten ein tadellos gepflegtes Fahrzeug. Bei der Rückgabe müssen der WC- und Abwassertank entleert und gespült sein. Müssen wir diese Arbeiten durchführen, werden wir Ihnen zusätzlich CHF 150.- berechnen.
Die Innenreinigung des Fahrzeuges wird üblicherweise vom Mieter durchgeführt. Wird die Innenreinigung durch uns ausgeführt, verrechnen wir dem Mieter diesen Aufwand zu CHF 80.-/Std.
Im Wohnmobil ist das Rauchen untersagt! Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden. (Ausnahmen nach Rücksprache möglich) Das Wohnmobil darf nicht überladen werden. Weitervermietung oder unentgeltliche Ausleihung sind verboten. Die Benützung des Wohnmobils ist untersagt: - für Personen die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen - für entgeltliche Personen- oder Warentransporte - um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen - für Fahrten in ost- oder aussereuropäische Regionen Krisenregionen sind zu meiden
Der Mieter ist für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Er haftet weiter für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste, die zu kontrollieren ist. Bei der Rückgabe wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet.
Der Lenker des Fahrzeugs muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über einen gültigen Führerausweis der Kat. B verfügen. Spätestens bei der Überweisung der Restzahlung hat der Kunde dem Vermieter eine gut lesbare Kopie des Führerscheins zu übergeben. Sind Mieter und Lenker nicht identisch, haften beide solidarisch für alle Ansprüche, die aus diesem Vertrag resultieren können. Lernfahrten sind untersagt.
Das Fahrzeug ist mit einer CH-Autobahnvignette ausgerüstet. Alle anderen Strassengebühren sowie Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Für die Folgen von Verstössen gegen die Strassenverkehrsordnung (Bussen) haftet der Mieter.
Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden, hat der Mieter grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Auch bei Bagatellunfällen ist mindestens das Europäische Unfallprotokoll auszufüllen und durch die Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Halten Sie die Situation mit einer Skizze und möglichst auch mit Fotos und den Adressen allfälliger Zeugen fest. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist sofort telefonisch in Kenntnis zu setzten um entsprechende Massnahmen vorzukehren. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen raschmöglichst zukommen zu lassen, so das der Vermieter der Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innert Wochenfrist nachkommen kann.
Reparaturen sind, wo immer möglich, durch einen offiziellen Fiat- oder Ford-Vertreter ausführen zu lassen. Unsere Fahrzeuge verfügen über eine laufende Werksgarantie. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Betrag von CHF 200.- ist vor der Ausführung der Reparatur die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Rechnung/Quittung und der defekten Ersatzteile zurückerstattet.
Unsere Fahrzeuge sind wie folgt versichert: - Unbegrenzte Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug mit Selbstbehalt CHF 500.- - Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit Selbstbehalt CHF 1000.- - Diebstahlversicherung für das Fahrzeug inkl. Zubehör (Persönliche Sachen sind über Ihre Hausratsversicherung zu decken) - Mobilitätsversicherung, TCS Strassenhilfe Schweiz und Europa
Grobfahrlässigkeit kann zu Kürzungen oder Streichungen von Versicherungs-leistungen führen, (z.B. Alkohol, Nichtbeachten der Fahrzeughöhe, grobe Verletzungen von Verkehrsregeln). Der Mieter ist in diesem Falle für den Schaden haftbar. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall durch den Mieter zu tragen. Falls dem Vermieter ein Bonusverlust entsteht, muss dieser vom Mieter übernommen werden. Schäden am Fahrzeug oder Inventar, welche durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers nicht gedeckt sind, gehen in jedem Falle zu Lasten des Mieters. Bei Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- erhoben.
Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Sarnen festgelegt.